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Individualförderung
Vergaberichtlinien zur Individualförderung für Schüler/innen bei Schulveranstaltungen
- Schüler/innen der Unter- und Oberstufe werden unterstützt.
- Die Mitgliedschaft im Elternverein ist Voraussetzung (dem Antrag ist der Einzahlungsnachweis beizulegen).
- Es muss ein Ansuchen um Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen an den Stadtschulrat abgegeben worden sein.
- Es werden mehrtägige Schulveranstaltungen laut Förderkonzept der öffentlichen Hand unterstützt.
- Der Nachweis der Unterstützung erfolgt wie beim Ansuchen an den Wiener Stadtschulrat (siehe Elternmerkblatt SUC des bm:ukk).
- Bei Geschwisterkindern: Angabe des Alters; welche Schule/Universität/Fachhochschule, etc. wird besucht (Schulbesuchsbestätigung, Inskriptionsbestätigung, etc.)
- Pro Schüler/in und Schuljahr wird nur eine Schulveranstaltung gefördert.
- Der Antrag mit allen erforderlichen Beilagen ist in einem verschlossenen Kuvert ausschließlich im Sekretariat der Schule abzugeben.
- Die Unterstützung beträgt ein Viertel der Kosten der Schulveranstaltung, max. 120 Euro.
- Der Förderbetrag, den der Elternverein für die Einzelförderung zur Verfügung hat, beträgt bis zu 25% der jährlichen Einnahmen aus den Elternvereinsbeiträgen des laufenden Schuljahres. Einreichfrist ist der 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Das Informationsschreiben der Schule bezüglich der Genehmigung der Förderung ist unverzüglich an den Elternverein zu übermitteln.
- Vorgehensweise im Elternverein:
- Antrag ergeht an den Elternvereinsvorstand
- Vorstand entscheidet über den Antrag
- Im Elternausschuss erfolgt Abstimmung positive/negative Vergabe.
- Antwort über Erledigung an den/die Antragsteller/in, an den Klassenvorstand und an den/die Veranstaltungsleiter/in
- Überweisung des Förderbetrags auf das Veranstaltungskonto - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!


