Corona-Update – Schulveranstaltungen bei positiven Fällen
Seitens der Gesundheitsbehörden wurde für die Teilnahme von Schüler:innen mit Kontakt zu positiven Fällen bei Schulveranstaltungen folgende Vorgangsweise klargestellt:
- K1-Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an eintägigen Schulveranstaltungen und außerschulischen Projekten teilnehmen, wenn durchgängig die Maske (ab 14 Jahren FFP2) getragen wird. Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Teilnahme nur dann nicht möglich ist, wenn die Maske im Rahmen der Schulveranstaltung für mehr als 15 Minuten in geschlossenen Räumen abgenommen wird (z.B. zum Essen, im Restaurant/Gastronomiebereich, beim Sport, auch beim Schwimmen). Ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist jedoch möglich. Achtung: K1 Kontaktpersonen (mit Verkehrsbeschränkung) können an mehrtägigen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen.
- Bei einem positiven Fall in der Klasse gilt die Maskenpflicht auch für „Nicht-K1- Kontaktpersonen“, für diese aber nur im Schulgebäude. Bei Aktivitäten im Freien und in ausreichend belüfteten Räumlichkeiten (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Museen) kann die Maske zeitweise abgenommen werden. Eine Teilnahme am Schulschwimmen ist somit für Schüler:innen auch dann möglich, wenn in den letzten 5 Tagen ein positiver Fall aufgetreten ist. K1-Kontaktpersonen dürfen aufgrund der Verkehrsbeschränkung weiterhin nicht am Schulschwimmen teilnehmen.