Die fortlaufende Digitalisierung und die daraus folgende verstärkte Nutzung digitaler Geräte und Medien im Schulalltag benötigen einheitliche Richtlinien. Die unten angeführten Punkte sind allgemein gültig und bieten den entsprechenden Leitfaden für unsere Schule.

  1. Umgangsform – Basis für den Umgang miteinander in der Schule – on- und offline – ist gegenseitiger Respekt. Die Internetnutzung darf dem Ansehen einzelner Personen, einer Klasse oder der Schule nicht schaden.
  2. Gefährdende und verbotene Inhalte – Das Nutzen und Verbreiten von illegalen oder für die Schüler:innen ungeeigneten Inhalten ist untersagt. Dazu zählen u.a. sexuelle Missbrauchsdarstellungen, pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, radikalisierende oder extremistische Inhalte sowie Inhalte, die dem Verbotsgesetz unterliegen.
  3. Urheberrechte und personenbezogene Daten – Urheberrechtlich geschütztes Material (Texte, Musik, Filme, Programme, Fotos …) und personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der Urheber:innen bzw. der betreffenden Person im Internet veröffentlicht werden.
  4. Zugangsdaten – Die Zugangsdaten (Schulnetz, Lernplattformen etc.) dürfen nicht weitergegeben werden und müssen adäquat und geschützt aufbewahrt werden.
  5. Plagiatsgefahr – Werden Internet-Inhalte für Referate, Hausübungen oder Ähnliches verwendet, müssen die betreffenden Passagen gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen werden.
  6. Medien – Es dürfen nur Fotos und Videos von Personen aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen. Bis zum Alter von 14 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Keinesfalls darf die Situation für die Abgebildeten nachteilig sein, sie bloßstellen oder herabsetzen.
  7. Wartung – Virenschutz und System-Updates müssen auf allen digitalen Geräten, die in das Schulnetz eingebunden sind, auf dem aktuellen Stand sein.
  8. Digitale Medien im Unterricht und in Aufsichtsstunden – Die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht und in Aufsichtsstunden ist für Unterrichtszwecke nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrperson gestattet. In den Aufsichtsstunden der Tagesbetreuung hat der abgeschlossene Mediennutzungsvertrag Gültigkeit.
  9. Cybermobbing – Im Fall von Mobbing über digitale Kanäle – Cybermobbing – ergreift die Schule alle schulrechtlich möglichen Maßnahmen. Zudem kann sich das Opfer mittels zivilrechtlicher Klagen wehren und auch Schadensersatzansprüche stellen. Bei Kindern bis 14 Jahren haften in solchen Fällen die Eltern.
  10. Kommunikationsfreie Zeit – Im Sinne einer vernünftigen Balance von Arbeit und Freizeit gilt für sämtliche Mitglieder unserer Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Direktion sowie Administration) die Empfehlung, am Wochenende und an Feiertagen Nachrichten oder Anfragen nur in Ausnahmefällen zu versenden.
  11. Digital Detox – Am BernoulliGymnasium wird die Nutzung digitaler Geräte für Unterstufenklassen ab 20. Februar 2023 in allen Pausen untersagt. Digitale Geräte müssen im Spind versperrt werden. Alternativ gibt es am Ende von Unterrichtseinheiten die Möglichkeit, digitale Geräte für Stundenplaninformationen, kurze Nachrichten usw. zu nutzen. Zusätzlich gibt es Anregungen zur Pausengestaltung.
  12. Verstöße – Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Vereinbarung werden folgende Maßnahmen gesetzt: Gespräch mit Schülerin/Schüler, Abnahme des Gerätes, Gespräch mit Eltern und schriftliche Vereinbarung, Frühwarnung, Sperre des App-Stores im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten, Antrag auf Ausschluss der Schülerin/des Schülers (§ 49 Abs. 2 SchUG).

Die Punkte 1 bis 6 entsprechen den empfohlenen Richtlinien von Safer Internet und wurden im Wesentlichen übernommen (Stand: 3.2.2023).
Einstimmig vom Schulgemeinschaftsausschuss am 2.3.2023 beschlossen.