Lockerungen im Schulbetrieb ab Dienstag, 15.6.2021
Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe entfällt
Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt sowohl für Lehrende als auch für SchülerInnen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Lehrende können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.
Schulische Kooperationen sind erlaubt
Das heißt: schulfremde Personen können – unter Wahrung der oben genannten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung etc.).
Singen, Musizieren mit Blasinstrumenten und Sport und Bewegung sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist.
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