Neue Covid-Regelungen ab 21.3.2022 im Schulbereich

  • K1-Kontaktpersonen werden künftig nicht mehr abgesondert, sondern unterliegen nur einer Verkehrsbeschränkung (bundesweite Vorgabe). Daher werden von der Wiener Gesundheitsbehörde keine Teilschließungen mehr ausgesprochen.
  • K1-Kontaktpersonen dürfen künftig die Schulen auch bei mehreren Fällen im Klassenverband weiterhin besuchen, sofern die Maßnahmen (Maske, Testungen) eingehalten werden.
  • Die Verkehrsbeschränkung von K1-Kontaktpersonen ist auch bei ein- oder mehrtägigen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (Kino-/Theaterbesuch, Schulschwimmen, Lehrausgängen usw.) gültig.
  • Wenn in einer Klasse/Gruppe ein oder mehrere PCR-bestätigte Fälle auftreten, dann gilt für alle Personen dieser Klasse/Gruppe für 5 Tage eine Maskenpflicht (ab 14 Jahren FFP2) im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz und beim Sportunterricht. Zusätzlich müssen alle Personen dieser Klasse/Gruppe für diesen Zeitraum täglich testen (nach Möglichkeit mit PCR, ausgenommen sind Genesene für 60 Tage). Tritt an fünf aneinander folgenden Tagen kein weiterer positiver Fall im Klassenverband auf, so enden diese Maßnahmen und es gelten wieder die üblichen Vorgaben für Masken- und Testpflicht.
  • Als Information für die Eltern/Erziehungsberechtigten sind das „Informationsblatt Schule“ bzw. wenn die Personen als K1-Kontaktpersonen einzustufen sind, das Informationsblatt für „K1-Kontaktpersonen“, auszugeben.

K1-Kontaktpersonen
Informationsblatt Schule