Neuregelung bei Mittagsaufsicht

Bisher galt: „Bei einem Entfall des Nachmittagsunterrichts wird für die betroffenen Schüler:innen auch die Mittagsbetreuung entfallen.“ (Elternbrief 2023, S. 6)

Neuregelung: „Bei Entfall des Nachmittagsunterrichts darf die Mittagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Wird der Entfall des Nachmittagsunterrichts einer ersten Klasse erst am Entfallstag bekannt gegeben, dürfen die zur Mittagsbetreuung angemeldeten Schüler:innen auf Wunsch die Tagesbetreuung aufsuchen.“