Schulbetrieb ab Dienstag, den 6.4.2021 (Erlass)

Im Anhang finden Sie den vollständigen Erlass vom 26.4.2021. Sämtliche Ergänzungen/Neuerungen gegenüber dem früheren Erlass sind zur besseren Nachvollziehbarkeit grau hinterlegt.

Zentrale Informationen (ausgenommen Abschlussklassen)

  • In Wien sind von 6.4. bis 9.4.2021 alle Schülerinnen und Schüler im ortsungebundenen Unterricht. Betreuung kann ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist.
    Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für den Zeitraum 6.4. – 9.4.2021 bis spätestens Donnerstag, den 1.4.2021 9:00 Uhr anzumelden.https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=egLDRN1bRke0EHjB7xRDgYV5RAStzPJBuarDld83q2VUQThYVzgzMFhNRjI0N0RXUkVFTVE2V0pTWS4u
  • Schularbeiten, die an diesen Tagen angesetzt sind, sind grundsätzlich zu verschieben. In Abschlussklassen können Schularbeiten dann durchgeführt werden, wenn eine Verschiebung nicht mehr möglich ist.
  • Ab Montag, 12.4.2021 befindet sich das BernoulliGymnasium wieder im Schichtbetrieb, die Gruppeneinteilung finden Sie im Anhang. Am Freitag ist Distance-Learning-Tag.
  • Die Beurteilungskonferenz wird am BernoulliGymnasium von Mittwoch, 23.6.2021 auf Montag, den 28.6.2021 verschoben, der letzte Prüfungstag (1. – 7. Klassen) von Freitag, den 18.6.2021 auf Mittwoch, den 23.6.2021. Alle Konferenzen finden in elektronischer Form statt.
  • Zwischen Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können (virtuelle) Sprechstunden als Videokonferenz oder unter Anwendung elektronischer Kommunikation abgewickelt werden.
  • Unverbindliche Übungen können im Präsenzunterricht oder im ortsungebundenen Unterricht stattfinden.
  • Sollten sich die Kriterien der Leistungsbeurteilung aufgrund des ortsungebundenen Unterrichts geändert haben, so sind diese Änderungen zu kommunizieren.
  • Im 2. Semester findet je Unterrichtsgegenstand max. eine Schularbeit statt. Haben bereits zwei Schularbeiten stattgefunden, sind beide in die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
  • Schularbeiten, die aufgrund von Krankheit oder Quarantäne versäumt werden, sind nicht nachzuholen, sofern mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe erfolgen kann.
  • Schülerinnen und Schüler mit einem Nicht genügend im Jahreszeugnis dürfen ohne Konferenzbeschluss dann in das nächste Schuljahr aufsteigen, wenn der betreffende Unterrichtsgegenstand im vergangenen Schuljahr positiv beurteilt wurde. Die Schüler/innen haben das Recht, zur Wiederholungsprüfung anzutreten.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 eine Schulstufe wiederholen müssen, wird die gesetzlich zulässige Höchstdauer des Schulbesuchs um ein Jahr verlängert.

Beilagen

Erlass des BMBWF GZ 2021-0.202.824 (26.4.2021)
Gruppeneinteilung Schichtbetrieb ab 12.4.2021