Schullösung führt zu Verunsicherung – Klarstellung des Direktors
Der am Montag, den 22.11.2021, beginnende Lockdown wirkt sich auch auf Schulen aus: Grundsätzlich bleiben die Schulen zwar offen, doch es gibt auch die Erlaubnis zum Fernbleiben. Viele Fragen sind offen – und das sorgt für Verunsicherung.
Dank engmaschiger PCR-Testungen über das angeordnete Maß hinaus,
dank einer hohen Durchimpfungsrate und
dank einer FFP2-Masken-Pflicht (Oberstufe) und Mundnasenschutz-Pflicht (Unterstufe)
ist das BernoulliGymnasium ein kontrollierter Ort mit stabilen, niedrigen Fallzahlen. Daher begrüßen wir eine Teilnahme am Präsenzunterricht.
Am BernoulliGymnasium wird der Schulbetrieb, Unterricht und Tagesbetreuung, weitergeführt.
Zitate aus dem Erlass vom 19.11.2021
- „Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.“
- „Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.“ Eine Meldung an den Klassenvorstand ist ausreichend.
- „Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.“
Falls Ihr Kind vom Unterricht fernbleibt, informieren Sie bitte umgehend den Klassenvorstand über die Dauer bzw. die betreffenden Tage.
Es gibt für die Lehrenden keine Verpflichtung für Hybridunterricht oder Streaming. Hybrid-Unterricht ist nicht durchführbar, da es im Präsenzunterricht mit FFP2-Maske kaum möglich ist, die Schüler:innen zu Hause akustisch zu erreichen.
„Arbeitspakete“ für zuhause bedeutet, dass über die geplanten bzw. unterrichteten Inhalte, Kapitel, Beispiele (beispielsweise über WebUntis) informiert und gegebenenfalls zusätzliches Arbeitsmaterial aus dem Präsenz-Unterricht digital zur Verfügung gestellt wird.
Schularbeiten und Tests
Über einen Entfall oder eine Verschiebung eines Testes informieren rechtzeitig die Lehrenden.
Unverbindliche Übungen, Wahlpflichtgegenstände, Oberstufenkurse in Bewegung und Sport
Wenn aufgrund einer hohen Durchmischung der Klassen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, entscheiden die Lehrenden autonom über eine „Verdünnung“, also eine 14-tägig Abhaltung des Unterrichts und informieren die Schüler:innen und Eltern darüber.
Wir bleiben zuversichtlich
und bitten Sie weiterhin in dieser herausfordernden Zeit um Ihre Unterstützung und Kooperation.
Bleiben Sie gesund!
Mag. Franz Anreiter
Direktor